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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Mietbedingungen

für Verbraucher und Unternehmer · Weinberger Hotmobile

Weinberger Sanitär und Heizungstechnik
Inhaber: Alexander Weinberger
Nagolderstr. 18 · 71083 Herrenberg
07032 6317 · weinberger-hotmobile-heizung@web.de

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Mietbedingungen gelten für die Vermietung von Weinberger Hotmobilen einschließlich der vereinbarten begleitenden Lieferungen und Leistungen durch Weinberger Sanitär und Heizungstechnik, Inhaber Alexander Weinberger, an Verbraucher und Unternehmer sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Sie werden Bestandteil des jeweiligen Vertrags, soweit sie wirksam einbezogen werden.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Gegenüber Unternehmern gilt: Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung zustimmen. Für zukünftige Verträge gelten diese Bedingungen nur, soweit sie jeweils wirksam einbezogen sind.

Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Bedingungen. Dies gilt auch für mündliche Individualvereinbarungen.

Ein Verbrauchern gesetzlich zustehendes Widerrufsrecht bleibt durch diese Bedingungen unberührt.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

Unsere Preise beinhalten grundsätzlich den deutschlandweiten Transport sowie die Installation bzw. den Anschluss der Mietgegenstände, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Verbrauchsabhängige Kosten der Mietgegenstände, insbesondere für Diesel, Benzin, Öl, Gas, Elektrizität, Heizöl oder Kühlmittel, sind vom Kunden entsprechend dem tatsächlich angefallenen Verbrauch zusätzlich zu den vereinbarten Mietkosten zu tragen, soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen wurde.

Für Verbraucher gilt: Die vereinbarten Preise schließen die gesetzlich anfallende Umsatzsteuer ein. Zusätzlich anfallende verbrauchsabhängige Kosten und ihre Berechnungsgrundlage werden vor Vertragsschluss mitgeteilt.

Rechnungen sind unmittelbar nach Rechnungseingang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Gesetzliche Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechte bleiben unberührt.

Für Verbraucher gelten hinsichtlich der Aufrechnung und der Zurückbehaltung die gesetzlichen Vorschriften.

Gegenüber Unternehmern gilt: Ein Zurückbehaltungsrecht kann geltend gemacht werden, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung ist mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aus demselben Vertragsverhältnis resultierenden Forderungen zulässig. Das Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 BGB bleibt unberührt.

3. Fristen und Termine

  1. Vereinbarte Termine und Fristen sind verbindlich. Individuelle Vereinbarungen sind nicht von einer bestimmten Form abhängig.

    Erbringt der Kunde eine vereinbarte, für unsere Leistung erforderliche Mitwirkung nicht rechtzeitig, verschiebt sich der betroffene Termin nur um die Dauer der dadurch tatsächlich verursachten Verzögerung. Wir informieren den Kunden unverzüglich über die Auswirkungen und den voraussichtlichen neuen Termin. Gesetzliche Rechte beider Vertragsparteien bleiben unberührt.

  2. In Fällen höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder sonstiger unvorhersehbarer und von uns nicht zu vertretender Ereignisse – insbesondere Streiks, rechtmäßiger Aussperrungen, auch bei Drittbetrieben, sowie sonstiger Betriebsstörungen – verlängern sich vereinbarte Fristen und Termine nur um die Dauer der dadurch tatsächlich verursachten Leistungsbehinderung. Wir informieren den Kunden unverzüglich über Beginn, voraussichtliche Dauer und Ende der Behinderung. Gesetzliche Rechte, insbesondere auf Rücktritt oder Kündigung, bleiben unberührt.

  3. Gerät unsere Leistung in Verzug, richten sich die Rechte des Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften. Eine Nachfrist ist nur erforderlich, soweit das Gesetz sie voraussetzt.

4. Gewährleistung

  1. Maßgeblich sind die vereinbarte Beschaffenheit und der vereinbarte Einsatzzweck des Vertragsgegenstandes. Wir überlassen den Mietgegenstand in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand und erhalten ihn während der Mietzeit in diesem Zustand.

    Besondere Anforderungen am Einsatzort, insbesondere im Hinblick auf Lärm-, Geruchs- oder Luftbelastungen sowie elektromagnetische Einwirkungen, sind bei der Planung zu berücksichtigen. Die Verantwortung richtet sich nach der vertraglich vereinbarten Aufgabenverteilung und den gesetzlichen Vorschriften. Unsere eigenen gesetzlichen und vertraglichen Pflichten werden dadurch nicht eingeschränkt.

  2. Ein bestimmter Leistungserfolg, insbesondere das Erreichen bestimmter Raum- oder Prozesstemperaturen oder definierter Feuchtigkeitswerte von Luft, Bauteilen, Wänden oder Decken, ist nur geschuldet, soweit er zum vereinbarten Leistungsumfang gehört. Die Eignung zum vereinbarten Gebrauch und gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.

  3. Für Verbraucher gelten bei Mängeln die gesetzlichen Rechte, insbesondere auf Mangelbeseitigung, Mietminderung sowie unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf Schadensersatz, Aufwendungsersatz, Selbstbeseitigung und Kündigung.

    Gegenüber Unternehmern gilt: Zur Beseitigung eines Mangels des Mietgegenstandes können wir nach unserer Wahl eine Reparatur oder die Bereitstellung eines gleichwertigen, zum vereinbarten Gebrauch geeigneten Ersatzgeräts vornehmen. Die Abhilfe erfolgt auf unsere Kosten innerhalb angemessener Frist und ohne unzumutbare Beeinträchtigung des vereinbarten Einsatzes. Die gesetzlichen Mängelrechte, insbesondere Mietminderung, Selbstbeseitigung, Aufwendungsersatz und Kündigung, werden dadurch nicht ausgeschlossen oder von einem vorherigen Fehlschlagen der Abhilfe abhängig gemacht.

    Für beide Kundengruppen gilt: Erforderliche Maßnahmen zur Schadensminderung sind im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zu treffen. Gesetzliche Selbstbeseitigungs- und Aufwendungsersatzansprüche werden nicht von einer vorherigen Zustimmung unsererseits abhängig gemacht. Soweit nach den Umständen möglich, sind wir unverzüglich über den Mangel und bereits getroffene Maßnahmen zu informieren. Für Schadensersatz gilt ergänzend Kapitel 5.

5. Haftung und Schadensersatz

  1. Für Verbraucher haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften.

    Gegenüber Unternehmern gilt: Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und im Umfang einer übernommenen Garantie. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.

    Nur gegenüber Unternehmern ist bei einfacher Fahrlässigkeit die Haftung für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist gegenüber Unternehmern die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die im vorstehenden Absatz genannten Fälle unbeschränkter oder zwingender Haftung sind von diesen Beschränkungen ausgenommen.

  2. Für Verbraucher und Unternehmer gelten die gesetzlichen Verjährungsregelungen.

6. Sonderkündigungsrecht

  1. Beide Vertragsparteien sind berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Vorschriften außerordentlich zu kündigen.

    Bei Pflichtverletzungen, insbesondere bei Zahlungsverzug, richten sich die Voraussetzungen der Kündigung sowie eine erforderliche Abmahnung oder Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften. Allein die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, die Stellung eines Insolvenzantrags, die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder dessen Ablehnung mangels Masse begründet durch diese Bedingungen kein zusätzliches Kündigungsrecht. Zwingende insolvenzrechtliche Vorschriften bleiben unberührt.

  2. Kündigungen bedürfen der Textform, beispielsweise per E-Mail, soweit nicht gesetzlich eine andere Form vorgeschrieben ist. Ein gesetzliches Widerrufsrecht des Verbrauchers und die dafür geltenden Formanforderungen werden hierdurch nicht eingeschränkt.

7. Untervermietung

Eine Überlassung oder Weitervermietung des Vertragsgegenstandes an Dritte ist ohne unsere vorherige Zustimmung unzulässig. Die Zustimmung kann in Textform erteilt werden. Gesetzliche Rechte des Kunden bei verweigerter Zustimmung, insbesondere nach § 540 Abs. 1 BGB, bleiben unberührt.

8. Verwendungsort

  1. Der Vertragsgegenstand darf ausschließlich am vereinbarten Einsatzort verwendet werden, sofern keine vorherige Zustimmung unsererseits zu einem Ortswechsel erteilt wurde.

    Wurde kein Einsatzort ausdrücklich vereinbart, gilt der Ort der erstmaligen Nutzung als Verwendungsort.

  2. Verlegt der Kunde den Einsatzort ohne die erforderliche Zustimmung und verletzt er dadurch schuldhaft seine vertraglichen Pflichten, richten sich Ansprüche wegen hierdurch verursachter, erforderlicher Mehrkosten nach den gesetzlichen Vorschriften.

    Bei einem genehmigten Ortswechsel trägt der Kunde zusätzliche Kosten nur aufgrund einer vorherigen ausdrücklichen Vereinbarung. Gesetzliche Mängelrechte und unsere Pflicht zur Tragung der Kosten einer von uns geschuldeten Mangelbeseitigung bleiben unberührt.

9. Schutz vor Pfändungen

Bei Zugriffen Dritter auf unser Eigentum, insbesondere im Falle von Pfändungen, hat der Kunde unverzüglich auf unser Eigentum hinzuweisen und uns sofort zu benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte wahren können.

10. Zugang zum Vertragsgegenstand

Wir dürfen den Vertragsgegenstand aus sachlichem Anlass, insbesondere zur Prüfung seines Zustands, zur Wartung oder zur Mangelbeseitigung, nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung und Terminabstimmung zu angemessenen Zeiten betreten bzw. besichtigen. Dabei berücksichtigen wir die berechtigten Interessen des Kunden und beschränken Beeinträchtigungen auf das erforderliche Maß.

Bei einer dringenden Gefahr für Personen oder Sachen kann eine kurzfristige Abstimmung erforderlich sein. Ein eigenmächtiger Zutritt zu Räumen oder Grundstücken wird durch diese Bedingungen nicht gestattet.

Ein Austausch erfolgt nur durch einen für den vereinbarten Einsatz gleichwertigen Vertragsgegenstand und darf den Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigen. Gesetzliche Mängelrechte bleiben unberührt.

11. Sorgfaltspflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand entsprechend den von uns bereitgestellten Bedienungs- und Nutzungshinweisen ordnungsgemäß zu verwenden. Er erhält die für eine sichere Bedienung erforderlichen Hinweise und eine verständliche Einweisung.

  2. Der Kunde hat sicherzustellen, dass der Vertragsgegenstand nicht außerhalb seiner vorgesehenen Leistungsgrenzen betrieben oder übermäßig beansprucht wird.

  3. Soweit das eingesetzte Gerät dies nach den bereitgestellten Nutzungshinweisen erfordert und die Kontrolle dem Kunden nach Einweisung gefahrlos möglich und zumutbar ist, kontrolliert er den Heizöl- und Kühlmittelstand täglich. Technische Wartungs- oder Reparaturarbeiten werden dem Kunden dadurch nicht übertragen.

  4. Der Kunde hat den Zustand des Vertragsgegenstandes im Rahmen der zumutbaren Bedienkontrollen zu beachten und uns Störungen oder Mängel unverzüglich mitzuteilen. Ein Betrieb, der Personen gefährden oder weitere Schäden verursachen kann, ist nach den Sicherheitshinweisen zu unterbrechen. Für das weitere Vorgehen ist mit uns Rücksprache zu halten.

    Für Schäden infolge einer schuldhaften Verletzung dieser Pflichten haftet der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften. Gesetzliche Regeln zur Beweislast und zur Berücksichtigung eines Mitverschuldens bleiben unberührt.

12. Heiz-, Schmier- und Kühlmittel / Öle

  1. Es dürfen ausschließlich die von uns vorgegebenen Heiz-, Schmier- und Kühlmittel bzw. Öle verwendet werden.

  2. Für Schäden durch die schuldhafte Verwendung nicht spezifikationsgerechter Betriebsstoffe haftet der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften.

13. Rückgabe des Vertragsgegenstandes

  1. Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Kunde den Vertragsgegenstand in ordnungsgemäßem Zustand zur vereinbarten Abholung bereitzuhalten. Veränderungen oder Verschlechterungen durch den vertragsgemäßen Gebrauch hat der Kunde nicht zu vertreten.

  2. Wird uns der Vertragsgegenstand nach Beendigung des Mietverhältnisses vorenthalten, können wir für die Dauer der Vorenthaltung eine Entschädigung nach § 546a BGB verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen.

    Eine allein durch unsere verspätete Abholung verursachte Verzögerung begründet keine Vorenthaltung durch den Kunden, wenn dieser den Vertragsgegenstand vereinbarungsgemäß zur Abholung bereitgehalten und die Abholung ermöglicht hat.

14. Diebstahl und Beschädigung

  1. Der Kunde ist verpflichtet, den Vertragsgegenstand im Rahmen der ihm möglichen und zumutbaren Maßnahmen angemessen gegen Diebstahl und Beschädigung zu sichern.

    Wird der Vertragsgegenstand außerhalb geschlossener Räume betrieben, hat der Kunde geeignete, ihm mögliche und zumutbare Maßnahmen zu treffen, um eine Wegnahme durch Dritte zu verhindern. Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften; eine verschuldensunabhängige Haftung für Diebstahl oder Beschädigung wird nicht vereinbart.

  2. Im Falle eines Diebstahls oder einer Beschädigung ist uns unverzüglich Mitteilung zu machen.

  3. Für die Abtretung von Forderungen gegen uns gelten die gesetzlichen Vorschriften. Ein zusätzlicher Zustimmungsvorbehalt wird weder für Verbraucher noch für Unternehmer vereinbart.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

    Für Verbraucher gilt ergänzend: Diese Rechtswahl entzieht ihnen nicht den Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts, der ihnen ohne diese Rechtswahl zustehen würde.

  2. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

    Gegenüber Unternehmern gilt eine Gerichtsstandsvereinbarung nur, wenn beide Vertragsparteien zu dem nach § 38 Abs. 1 ZPO berechtigten Personenkreis gehören, insbesondere beide Kaufleute sind. In diesem Fall ist für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis das für unseren Sitz zuständige Gericht zuständig. Wir dürfen auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden klagen. Ausschließliche gesetzliche Zuständigkeiten bleiben unberührt.

    Für Unternehmer, bei denen diese Voraussetzungen nicht vorliegen, gelten ebenfalls die gesetzlichen Gerichtsstände.

16. Schlussbestimmungen

Sind einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder nicht Vertragsbestandteil geworden, richten sich die Folgen nach § 306 BGB. Der Vertrag bleibt grundsätzlich im Übrigen wirksam; an die Stelle unwirksamer oder nicht einbezogener Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften. Die gesetzliche Ausnahme bei unzumutbarer Härte bleibt unberührt.

17. Information gemäß Art. 13 und 14 DSGVO

Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist Alexander Weinberger, Weinberger Sanitär und Heizungstechnik, Nagolderstr. 18, 71083 Herrenberg. Sie erreichen uns unter 07032 6317 oder weinberger-hotmobile-heizung@web.de.

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